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Gesetze zum automatisierten Fahren in der Schweiz: Regeln für SAE-Level-3-Systeme

Während die Schweiz neue Technologien in ihre Verkehrsgesetze integriert, ist es für Fahrer entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren zu kennen. Dieser Leitfaden behandelt die aktuelle regulatorische Umgebung gemäß SVG und VAF. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Bedingungen für die Aktivierung automatisierter Systeme und Ihrer fortwährenden Verpflichtung, das Fahrzeug für einen sicheren Betrieb zu überwachen. Diese Informationen sind essenziell, um die modernen Aspekte der Verkehrssicherheit für die Schweizer Theorieprüfung zu meistern.

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Gesetze zum automatisierten Fahren in der Schweiz: Regeln für SAE-Level-3-Systeme

Übersicht über den Inhalt des Artikels

Verständnis der Gesetze zum automatisierten Fahren in der Schweiz: Regeln für SAE-Level-3-Systeme

Seit dem 1. März 2025 hat das schweizerische Strassenverkehrsrecht eine neue Ära der technologischen Integration begonnen. Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und die Einführung der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF) haben einen klaren rechtlichen Rahmen für automatisierte Fahrsysteme auf öffentlichen Strassen geschaffen. Für Fahrschüler und Personen, die sich auf die Theorieprüfung vorbereiten, ist es wichtig zu verstehen, dass diese Gesetze keine „selbstfahrenden“ Autos im Sinne einer vollständigen Autonomie bedeuten, sondern definierte Szenarien, in denen das Fahrzeug unter strenger menschlicher Aufsicht bestimmte Aufgaben übernehmen kann.

Der rechtliche Rahmen: Was hat sich geändert?

Die Änderung des SVG aus dem Jahr 2023, insbesondere die Artikel 25a bis 25g, bildet die Grundlage für diesen Übergang. Die Schweiz erkennt derzeit automatisierte Fahrfunktionen an, die in die Kategorie SAE-Level 3 fallen, oft als „bedingte Automatisierung“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen – etwa auf dafür vorgesehenen Autobahnen – die Quer- und Längsführung übernehmen kann, was es dem Fahrer ermöglicht, die Überwachung des Strassenverkehrs vorübergehend einzustellen.

Dieser technologische Wandel entbindet den Fahrer jedoch nicht von seinen grundlegenden Pflichten. Der „Automatisierte Fahrmodus“ ist strikt auf den vom Hersteller definierten und von den Schweizer Behörden genehmigten Operational Design Domain (ODD) beschränkt. Wenn das System aktiviert ist, verlagert sich die Haftung auf den Hersteller oder Betreiber, sofern der menschliche Fahrer alle Sicherheitsverpflichtungen einhält.

Definition

Operational Design Domain (ODD)

Die spezifischen Bedingungen – wie Strassentyp, Wetter, Geschwindigkeitsbereich und Verkehrsdichte –, unter denen ein automatisiertes Fahrsystem sicher funktionieren kann.

Pflichten des Fahrers und Eingriffsanforderungen

Ein weit verbreitetes Missverständnis unter Lernenden ist, dass ein „Autobahnpilot“ Freizeitaktivitäten wie Schlafen oder Lesen erlaubt. Nach Schweizer Recht ist dies strengstens untersagt. Selbst wenn das System aktiv ist, muss der Fahrer auf dem Fahrersitz bleiben und bereit sein, jederzeit sofort die volle Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, wenn er vom System dazu aufgefordert wird.

Das System des Fahrzeugs warnt den Fahrer, wenn es seine Funktionsgrenzen erreicht oder wenn die Verkehrssituation zu komplex für die Automatisierung wird. Bei einer solchen Aufforderung muss der Fahrer in der Lage sein, sofort die Lenkung, Bremsung und Beschleunigung zu übernehmen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Status des Fahrzeugs effektiv zu überwachen; daher ist jeder Zustand der Beeinträchtigung, der eine schnelle Reaktion verhindert – wie etwa Schlafen oder der Einfluss von Substanzen –, ein Verstoss gegen das Strassenverkehrsrecht.

Warnung

Der „Autobahnpilot“ ist kein Freibrief, um die Aufmerksamkeit zu vernachlässigen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kontrolle über das Fahrzeug innerhalb des vom Systemhersteller festgelegten Zeitrahmens – typischerweise zwischen 10 und 30 Sekunden – zu übernehmen, verletzen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Fahrzeugführer.

Zusammenfassung der Szenarien für automatisiertes Fahren in der Schweiz

Die neuen Regelungen konzentrieren sich auf drei spezifische Anwendungsfälle, die nun unter strenger Aufsicht zulässig sind:

AnwendungsfallBeschreibungHauptanforderung
AutobahnpilotAutomatisierte Führung auf Autobahnen.Der Fahrer muss jederzeit eingriffsbereit sein.
Fahrerlose FahrzeugeTransport auf genehmigten Strecken.Muss von einem externen Operator überwacht werden.
Automatisiertes ParkenParken ohne Fahrer im Fahrzeug.Nur in dafür vorgesehenen, signalisierten Bereichen.

Warum dies für Ihre Theorieprüfung wichtig ist

In der Schweizer Theorieprüfung wird von Ihnen erwartet, dass Sie klar zwischen „Fahrerassistenzsystemen“ (wie Spurhalteassistent oder adaptive Geschwindigkeitsregelung, die heute Standard sind) und „automatisiertem Fahren“ (SAE-Level 3, das den Zustand „Hände weg vom Lenkrad“ erlaubt) unterscheiden. Sie müssen verstehen, dass auch bei einem hohen Automatisierungsgrad der Mensch letztendlich für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich ist, falls die Technologie auf eine Situation ausserhalb ihres ODD stösst.

Fragen könnten Ihr Wissen darüber testen, ob Sie den Fahrersitz verlassen dürfen oder ob Sie den Verkehr vollständig ignorieren können. Denken Sie immer daran: Wenn das System eine Übernahme anfordert, ist Ihre Reaktionszeit das letzte Sicherheitsnetz für das Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer.

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Kurze Zusammenfassung, bevor Sie fortfahren

Schnelle Wiederholung

Die am 1. März 2025 in Kraft getretene Revision des SVG und die neue VAF schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen für SAE-Level-3-Systeme in der Schweiz. Obwohl diese Systeme unter bestimmten Bedingungen – insbesondere auf Autobahnen – die Fahrzeugführung übernehmen können, bleibt der Fahrer gesetzlich verpflichtet, auf dem Sitz zu bleiben, den Systemzustand zu überwachen und jederzeit die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System ihn dazu auffordert. Die Haftung des Herstellers greift nur dann, wenn der Fahrer alle Sicherheitsverpflichtungen erfüllt. Für die Theorieprüfung ist es entscheidend, den Unterschied zwischen Fahrerassistenzsystemen und echter Automatisierung zu kennen und zu verstehen, dass auch bei Level 3 der Mensch das letzte Sicherheitsnetz darstellt.

Kernkompetenzen

Hauptideen aus diesem Artikel

Eine kurze Reihe hochwertiger Punkte, die die wichtigsten Ideen dieses Artikels zusammenfassen.

SAE Level 3 bedeutet «bedingte Automatisierung» – das Fahrzeug übernimmt Quer- und Längsführung, aber der Fahrer muss jederzeit eingriffsbereit bleiben.

Der automatisierte Fahrmodus ist auf die vom Hersteller definierte und von den Behörden genehmigte Betriebsumgebung (ODD) beschränkt, typischerweise Autobahnen.

Die Haftung verlagert sich auf den Hersteller oder Betreiber nur dann, wenn der Fahrer alle seine Sicherheitsverpflichtungen einhält.

Bei einer Übernahmeaufforderung muss der Fahrer in der Lage sein, innerhalb von 10–30 Sekunden die volle Kontrolle zu übernehmen.

Fahrerassistenzsysteme (Spurhalteassistent, ACC) erfordern ständige Aufmerksamkeit und sind nicht dasselbe wie SAE Level 3.

Denken Sie daran

Details, die es zu beachten gilt

Punkt 1

Selbst mit aktiviertem Autobahnpiloten ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, auf dem Fahrersitz zu bleiben und die Verkehrssituation zu überwachen.

Punkt 2

Aktivitäten wie Schlafen, Lesen oder Ablenkung durch Mobiltelefone sind während des automatisierten Modus verboten.

Punkt 3

Das System fordert den Fahrer aktiv auf, die Kontrolle zu übernehmen, wenn es seine Funktionsgrenzen erreicht.

Punkt 4

Die ODD definiert die spezifischen Bedingungen – Strassentyp, Geschwindigkeitsbereich, Verkehrsdichte –, unter denen Automatisierung zulässig ist.

Punkt 5

Bei SAE Level 3 trägt der Fahrer weiterhin die Letztverantwortung für die Fahrsicherheit ausserhalb des ODD.

Achten Sie darauf

Häufige Lernfehler

Annahme, man dürfe während der Aktivierung des Autobahnpiloten schlafen, lesen oder sich anderweitig ablenken.

Verwechslung von SAE Level 3 mit vollständiger Autonomie (Level 5) – Level 3 erfordert ständige Eingriffsbereitschaft.

Glaube, man könne den Fahrersitz verlassen oder das Fahrzeug vollständig sich selbst überlassen.

Missverständnis, dass das System bei allen Strassenbedingungen funktioniert – tatsächlich ist es auf die ODD beschränkt.

Annahme, der Hersteller trage bei jedem Zwischenfall die volle Haftung, unabhängig von der Einhaltung der Fahrerpflichten.

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Häufig gestellte Fragen zu Regeln für automatisiertes Fahren in der Schweiz

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Was bedeutet automatisiertes Fahren nach SAE-Level 3 in der Schweiz?

Level 3 bezeichnet eine bedingte Automatisierung, bei der das System alle Fahraufgaben innerhalb eines spezifischen Betriebsbereichs übernimmt. Der Fahrer muss jedoch anwesend sein und bereit sein, bei einer Aufforderung durch das Fahrzeug die Kontrolle zu übernehmen.

Darf ich schlafen, während das Auto im automatisierten Modus fährt?

Nein. Selbst wenn ein automatisiertes System wie der Autobahnpilot aktiv ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf dem Fahrersitz zu bleiben und jederzeit bereit zu sein, einzugreifen. Schlafen oder das Verlassen des Sitzes ist streng untersagt.

Wer haftet bei Unfällen im automatisierten Modus?

Nach Schweizer Recht kann die Haftung auf den Hersteller oder Betreiber übergehen, während das System im aktiven automatisierten Modus ist, vorausgesetzt, der Fahrer ist seiner Pflicht nachgekommen, aufmerksam zu bleiben und die Kontrolle wieder zu übernehmen.

Sind vollautonome Fahrzeuge (Level 4 oder 5) auf öffentlichen Straßen in der Schweiz zugelassen?

Der aktuelle gesetzliche Rahmen von 2023 deckt primär Systeme bis Level 3 ab. Der vollautonome Betrieb ohne menschlichen Fahrer ist im Allgemeinen auf spezifische, offiziell genehmigte Routen oder Pilotprojekte beschränkt.

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