Die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Belgien ist ein obligatorischer Schritt, um sicherzustellen, dass es auf öffentlichen Straßen erlaubt ist und Ihnen zugeordnet wird. Dieser Prozess wird hauptsächlich von der DIV (Dienst voor Inschrijving van de Voertuigen) verwaltet und oft über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über WebDIV abgewickelt. Sie benötigen wichtige Dokumente wie eine gültige Versicherung, ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity) und für Gebrauchtfahrzeuge einen gültigen technischen Inspektionsbericht und Car-Pass. Nach erfolgreicher Zulassung werden Ihre neuen Nummernschilder und die Zulassungsbescheinigung von bpost zugestellt, wobei das belgische Prinzip des persönlichen Kennzeichens eingehalten wird.
Übersicht über den Verfahrensinhalt
Befolgen Sie die vollständigen Verfahrensinhalte für Fahrzeug bei der DIV Belgien zulassen mit einer strukturierten, praktischen Anleitung, die auf Belgien zugeschnitten ist. In diesem Abschnitt werden die offizielle Prozesslogik, die behördlichen Kontaktpunkte und der Entscheidungsablauf erläutert, damit Lernende die Aufgabe korrekt erledigen und häufige Verwaltungsfehler bei Belgisch-Führerscheinprozessen vermeiden können.
Fahrzeugregistrierung in Belgien ist ein obligatorischer administrativer Schritt, um sicherzustellen, dass es rechtlich auf öffentlichen Straßen zugelassen ist und offiziell einem Eigentümer zugeordnet ist. Dieses Verfahren wird hauptsächlich von der DIV (Dienst für die Zulassung von Fahrzeugen / Direction pour l'Immatriculation des Véhicules) verwaltet, einer Abteilung des föderalen Mobilitätsdienstes. Für die meisten Privatpersonen wird der Zulassungsprozess elektronisch über ihren Kfz-Haftpflichtversicherer über die WebDIV-Plattform abgewickelt, was zur Ausgabe offizieller belgischer Kennzeichen und einer Zulassungsbescheinigung führt.
Die Dienst für die Zulassung von Fahrzeugen (DIV) ist die zentrale Behörde, die für die Fahrzeugzulassung in Belgien zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass jedes Fahrzeug, das auf belgischen öffentlichen Straßen unterwegs ist, ordnungsgemäß identifiziert, einem Eigentümer zugewiesen und nationalen Vorschriften entspricht. Dies schließt die Ausgabe von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen ein.
Historisch gesehen beinhaltete die Fahrzeugzulassung die Einreichung von Papierformularen direkt bei der DIV. Der Prozess wurde jedoch weitgehend durch WebDIV digitalisiert, eine elektronische Plattform, die hauptsächlich von Versicherern und professionellen Stellen genutzt wird. Dieser Wandel zielt darauf ab, Zulassungen zu straffen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Effizienz zu steigern.
Der föderale öffentliche Dienst (FOD Mobilität und Verkehr) ist zuständig für die offizielle Zulassung aller Kraftfahrzeuge in Belgien und stellt Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen aus.
In Belgien ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung eine nicht verhandelbare Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. Folglich spielt Ihr Versicherer oder Versicherungsmakler eine entscheidende Rolle im Zulassungsprozess. Sie reichen in der Regel Ihren "Antrag auf Zulassung" ("Aanvraag tot Inschrijving") in Ihrem Namen bei der DIV über WebDIV ein und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug gleichzeitig versichert und zugelassen ist. Dieser integrierte Ansatz vereinfacht den Prozess für Fahrzeughalter, da die Versicherung gleichzeitig mit der Zulassung aktiviert wird.
Es ist unerlässlich, dass Sie vor Beginn der Zulassungsschritte über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, da die DIV keinen Antrag ohne Nachweis einer gültigen Deckung bearbeiten wird.
Zuerst obligatorische Versicherung! Sie können ein Fahrzeug in Belgien nicht ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung zulassen. Dies ist eine grundlegende gesetzliche Anforderung. Ihr Versicherer wird Ihr Hauptpartner bei der Einreichung des Zulassungsantrags bei der DIV sein. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Police abgeschlossen haben, bevor Sie eine Zulassung versuchen.
Eines der charakteristischen Merkmale der Fahrzeugzulassung in Belgien ist das Prinzip des persönlichen Kennzeichens. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen das Kennzeichen dauerhaft am Fahrzeug angebracht ist, ist in Belgien das Kennzeichen (kentekenplaat) an den Fahrzeughalter (Eigentümer oder Langzeitnutzer) gebunden und nicht direkt an das spezifische Fahrzeug.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben (neu oder gebraucht) und bereits ein belgisches Kennzeichen von einem früheren Fahrzeug besitzen, in der Regel Ihr bestehendes Kennzeichen behalten. Sie werden dann das neu erworbene Fahrzeug unter Ihrer aktuellen Kennzeichennummer zulassen. Das alte Fahrzeug muss, wenn es verkauft oder verschrottet wird, von Ihrem Namen abgemeldet und sein Kennzeichen zurückgegeben oder storniert werden.
Umgekehrt, wenn Sie in Belgien ein neues Fahrzeug besitzen oder kein bestehendes belgisches Kennzeichen haben, wird Ihnen bei Ihrer ersten erfolgreichen Zulassung eine neue Kennzeichennummer zugewiesen. Diese Kennzeichennummer bleibt dann für alle nachfolgenden Fahrzeugzulassungen bei Ihnen, es sei denn, Sie beantragen eine neue (z. B. ein personalisiertes Kennzeichen) oder sind kein Fahrzeughalter mehr in Belgien.
Ein einzigartiges System in Belgien, bei dem das Kennzeichen dem Fahrzeughalter (Person oder Unternehmen) und nicht dem Fahrzeug selbst zugewiesen wird. Der Halter behält sein Kennzeichen in der Regel bei einem Fahrzeugwechsel und meldet das neue Fahrzeug unter seiner bestehenden Kennzeichennummer an.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich bei der DIV zulassen können, müssen mehrere Schlüsselelemente vorhanden sein. Das vorherige Sammeln dieser Voraussetzungen wird den Prozess erheblich vereinfachen.
Dies ist der wichtigste erste Schritt. Sie können kein Fahrzeug zulassen, ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (burgerlijke aansprakelijkheid motorvoertuigen / assurance responsabilité civile auto) zu haben. Kontaktieren Sie ein Versicherungsunternehmen oder einen Makler, um eine Police für Ihr Fahrzeug zu arrangieren. Sie erhalten die notwendige Versicherungsbescheinigung oder einen elektronischen Nachweis, der es ihnen ermöglicht, den Zulassungsantrag bei der DIV einzureichen.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie eine rechtmäßig ansässige Person oder ein registriertes Unternehmen in Belgien sein. Sie benötigen eine gültige belgische Identitätskarte (eID) oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen werden an Ihre offizielle Adresse in Belgien gesendet.
Die Fahrzeugzulassung löst über die einmalige Zulassungsgebühr hinaus finanzielle Verpflichtungen aus. Belgien hat regionale Kfz-Steuern:
Diese Steuern werden von den jeweiligen regionalen Behörden (Flandern, Wallonien oder Brüssel) basierend auf Ihrer offiziellen Adresse verwaltet. Sie erhalten nach erfolgreicher Zulassung Ihres Fahrzeugs eine Steuerrechnung. Berücksichtigen Sie diese Kosten in Ihrem Budget.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben und zuvor ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen hatten, müssen Sie möglicherweise die Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs koordinieren. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen, muss der Käufer es auf seinen Namen zulassen. Sie als Verkäufer sind dafür verantwortlich, Ihr Kennzeichen an die DIV (über eine bpost-Filiale) zurückzugeben, um das Fahrzeug offiziell abzumelden. Dies ist entscheidend, um Ihre Steuer- und Versicherungspflichten zu beenden.
Vorausplanung für die Lieferung! Ihr neues Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung werden von bpost an Ihre offizielle Adresse geliefert. Stellen Sie sicher, dass Ihre Adressdaten bei der DIV und Ihrer Gemeinde korrekt sind. Wenn Sie abwesend sein sollten, arrangieren Sie, dass jemand die Lieferung entgegennimmt, oder treffen Sie alternative Vereinbarungen mit bpost, da offizielle Dokumente in der Regel eine Unterschrift bei Erhalt erfordern.
Die spezifischen Dokumente, die für die Fahrzeugzulassung erforderlich sind, hängen hauptsächlich davon ab, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist und ob es in Belgien gekauft oder importiert wurde.
Für ein brandneues Fahrzeug, das bei einem autorisierten Händler in Belgien gekauft wurde, ist der Prozess in der Regel unkompliziert, da der Händler oft bei der Papierarbeit hilft. Wichtige Dokumente sind:
Konformitätsbescheinigung (CoC) Die CoC ist eine Herstellererklärung, dass ein Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung alle relevanten EU-Regularien erfüllt. Sie ist unerlässlich für die Zulassung von Neufahrzeugen oder privat importierten Fahrzeugen, die zuvor nicht innerhalb der EU/des EWR zugelassen waren. Stellen Sie sicher, dass die Fahrgestellnummer auf der CoC mit Ihrem Fahrzeug übereinstimmt.
Die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs erfordert umfangreichere Unterlagen, um dessen Geschichte und Verkehrstauglichkeit zu überprüfen.
Der Import eines Fahrzeugs, insbesondere von außerhalb der EU/des EWR, kann zusätzliche Komplexität sowie zusätzliche Schritte und Dokumente erfordern:
Car-Pass: Ein Muss für Gebrauchtfahrzeuge! Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einem Privatverkäufer in Belgien ist der Car-Pass eine gesetzliche Anforderung. Er liefert die Historie der Kilometerstände des Fahrzeugs. Ohne einen gültigen Car-Pass können Sie das Fahrzeug nicht zulassen. Bestehen Sie immer darauf, dieses Dokument vom Verkäufer zu erhalten. Sie können dessen Echtheit unter www.car-pass.be überprüfen.
Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Dokumente.
| Dokumententyp | Neufahrzeug (Belgien) | Gebrauchtfahrzeug (Belgien) | Importiertes Neufahrzeug (EU/EWR) | Importiertes Gebrauchtfahrzeug (EU/EWR) | Importiertes Nicht-EU-Fahrzeug |
|---|---|---|---|---|---|
| Aanvraag tot Inschrijving | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Konformitätsbescheinigung (CoC) | Erforderlich (vom Händler) | Im Allgemeinen nicht zutreffend | Erforderlich | Kann erforderlich sein, wenn nicht verfügbar (technische Prüfung für Einzelgenehmigung) | Kann erforderlich sein (technische Prüfung für Einzelgenehmigung) |
| Vorherige Zulassungsbescheinigung | Nicht anwendbar | Erforderlich (beide Teile) | Ausländisches Original (abgemeldet) | Ausländisches Original (abgemeldet) | Ausländisches Original (abgemeldet) |
| Nachweis der technischen Hauptuntersuchung | Nicht anwendbar | Erforderlich (Verkaufsprüfung) | Nicht anwendbar | Erforderlich | Erforderlich |
| Car-Pass | Nicht anwendbar | Erforderlich (vom Verkäufer) | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Zollabfertigung / Einfuhranmeldung | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Erforderlich |
| Nachweis der MwSt./Zollzahlung | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar | Erforderlich |
Der Zulassungsprozess umfasst in der Regel Ihren Versicherer und die DIV. Hier ist die allgemeine Abfolge der Schritte, die Sie unternehmen werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen: Kontaktieren Sie einen Versicherer oder Makler Ihrer Wahl, um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Dies ist der absolute erste Schritt. Sie erhalten die erforderliche Versicherungsbescheinigung.
Erforderliche Dokumente sammeln: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente, je nachdem, ob Ihr Fahrzeug neu, gebraucht oder importiert ist. Dazu gehören die Konformitätsbescheinigung (CoC), frühere Zulassungsbescheinigungen, ein gültiger Nachweis der technischen Hauptuntersuchung und der Car-Pass (für Gebrauchtfahrzeuge).
Das Formular „Aanvraag tot Inschrijving“ (Zulassungsantrag) ausfüllen: Dieses Formular erhalten Sie von Ihrem Versicherer oder Händler. Es muss mit Angaben zum Fahrzeug und zum Halter korrekt ausgefüllt werden. Ihr Versicherer wird die elektronische Einreichung über WebDIV in der Regel übernehmen. Wenn Sie einen Papierantrag einreichen (z. B. für spezielle Fälle, die nicht von WebDIV abgedeckt sind), müssen Sie ihn unterschreiben.
Versicherer reicht Antrag über WebDIV ein (oder direkte Einreichung): Ihr Versicherer reicht den ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Versicherungsnachweis und anderen erforderlichen elektronischen Dokumenten elektronisch über WebDIV bei der DIV ein. Wenn Sie einen Papierantrag einreichen, muss dieser per Post an die DIV gesendet werden.
DIV bearbeitet den Antrag: Die DIV prüft Ihren Antrag und die eingereichten Dokumente. Wenn alles in Ordnung ist, genehmigt sie die Zulassung.
Erhalt von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung per bpost: Nach Genehmigung werden Ihr neues belgisches Kennzeichen (falls zutreffend oder die erforderlichen Angaben für Ihr bestehendes Kennzeichen) und die offizielle Zulassungsbescheinigung (kentekenbewijs / certificat d'immatriculation) per bpost an Ihre offizielle Adresse gesendet. Diese Lieferung erfordert in der Regel eine Unterschrift.
Kennzeichen anbringen und Dokumente mitführen: Nach Erhalt Ihres offiziellen hinteren Kennzeichens müssen Sie dafür sorgen, dass ein Duplikat (oder das Duplikat, falls es separat geliefert wird) des vorderen Kennzeichens hergestellt und beide Kennzeichen sicher am Fahrzeug angebracht werden. Bewahren Sie die originale Zulassungsbescheinigung und den Nachweis der Versicherung immer in Ihrem Fahrzeug auf, da diese bei Verkehrskontrollen erforderlich sind.
Das Formular „Aanvraag tot Inschrijving“ (Zulassungsantrag) ist das entscheidende Dokument für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Es handelt sich um ein mehrteiliges Formular (oft in rosa/lila Farbe, daher manchmal als „rosafarbenes Formular“ oder Formular VII bezeichnet).
Ihr Versicherer wird das Formular in der Regel für Sie ausfüllen und es elektronisch über WebDIV einreichen. Wenn eine Papierformular-Einreichung erforderlich ist, stellen Sie sicher, dass alle Abschnitte korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind, bevor Sie es per Einschreiben an die DIV senden.
Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, werden das physische Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung für die Auslieferung vorbereitet.
Das offizielle hintere Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung werden von bpost geliefert, typischerweise am nächsten Werktag nach der Genehmigung durch die DIV, wenn der Antrag vor einer bestimmten Frist über WebDIV eingereicht wurde. Lieferkosten werden in der Regel bei Erhalt berechnet.
Nur das hintere Kennzeichen wird offiziell von der DIV ausgestellt. Sie sind dafür verantwortlich, ein Duplikat des vorderen Kennzeichens zu erhalten, das exakt mit dem offiziellen hinteren Kennzeichen übereinstimmt. Viele Baumärkte, Autozubehörgeschäfte oder spezialisierte Kennzeichenhersteller können dieses Duplikat anfertigen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, immer die originale Zulassungsbescheinigung (beide Teile) und den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung in Ihrem Fahrzeug mitzuführen. Das Nichtvorzeigen dieser Dokumente bei einer Verkehrskontrolle kann zu Bußgeldern führen. Bewahren Sie sie an einem sicheren, zugänglichen Ort im Fahrzeug auf, aber nicht so offen, dass sie leicht gestohlen werden könnten.
Das Verständnis der finanziellen und zeitlichen Verpflichtungen ist entscheidend bei der Planung Ihrer Fahrzeugzulassung.
Für die Ausstellung und Lieferung des offiziellen Kennzeichens und der Zulassungsbescheinigung fallen Gebühren an. Diese Gebühr wird in der Regel direkt bei bpost bei der Lieferung bezahlt. Der genaue Betrag kann leicht variieren, daher ist es am besten, dies mit Ihrem Versicherer oder der bpost-Website zu bestätigen.
Wie bereits erwähnt, löst die Zulassung regionale Kfz-Steuern aus. Diese sind:
Diese Steuern werden von den Steuerbehörden der Region, in der Sie offiziell gemeldet sind (Flandern, Wallonien oder Brüssel), verwaltet. Sie erhalten nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs separate Rechnungen für diese Steuern. Diese werden nicht direkt an die DIV oder Ihren Versicherer im Rahmen des Zulassungsprozesses gezahlt.
Option für beschleunigte Lieferung In einigen dringenden Fällen bietet bpost gegen eine zusätzliche Gebühr eine Option für die Zustellung am Vormittag (vor 12:00 Uhr) an. Besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Versicherer, wenn Sie Ihre Kennzeichen dringend benötigen.
Die Fahrzeugzulassung kann, obwohl weitgehend optimiert, auf Probleme stoßen. Das Bewusstsein für häufige Probleme kann Ihnen helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, verschrotten oder exportieren, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es von Ihrem Namen abzumelden. Dies beinhaltet die Rückgabe Ihres offiziellen hinteren Kennzeichens an die DIV. Die Abmeldung ist entscheidend, weil sie:
Die DIV bearbeitet die Abmeldung, sobald sie das Kennzeichen von bpost erhalten hat.
Für die genauesten und aktuellsten Informationen sollten Sie immer die offiziellen belgischen Behörden konsultieren.
Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Verkehr (FOD Mobilität und Verkehr) - DIV-Sektion:
Belgium.be - Das offizielle Informationsportal:
Car-Pass:
GOCA (Groupement des entreprises agréées de contrôle automobile) - Technische Prüfstellen:
Diese offiziellen Quellen sind Ihre primären Referenzpunkte für die Überprüfung aktueller Vorschriften, Gebühren und Verfahrensspezifika, die sich ändern können.
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Die Dienststelle für die Zulassung von Fahrzeugen (DIV), Teil des föderalen Mobilitätsdienstes, ist für alle Fahrzeugzulassungen und die Ausgabe von Nummernschildern zuständig.
Ja, eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Ihr Versicherer reicht in der Regel den Zulassungsantrag in Ihrem Namen bei der DIV ein.
Sie benötigen im Allgemeinen einen Nachweis über eine gültige Versicherung, das europäische Konformitätszertifikat (CoC) und das ausgefüllte Formular „aanvraag tot inschrijving“ (Zulassungsantrag).
Für ein Gebrauchtfahrzeug benötigen Sie außerdem eine gültige Prüfbescheinigung für die Verkehrstauglichkeit und einen Car-Pass, insbesondere bei Verkäufen zwischen Privatpersonen.
Das offizielle Nummernschild und die Zulassungsbescheinigung (kentekenbewijs) werden nach erfolgreicher Zulassung von bpost produziert und an Ihre Adresse geliefert.
Das bedeutet, dass Ihr Nummernschild mit Ihnen, dem Inhaber, und nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist. Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben, behalten Sie in der Regel Ihr bestehendes Kennzeichen und melden das neue Auto darunter an.
Sie müssen über eine Identität und einen Wohnsitz in Belgien verfügen, um ein Fahrzeug bei der DIV zuzulassen. Nicht-Ansässige können kein Fahrzeug in Belgien zulassen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, wird die DIV Sie über die Gründe informieren. Sie müssen die fehlenden Dokumente oder Probleme beheben und Ihren Antrag erneut einreichen.
Beim Verkauf oder der Verschrottung müssen Sie das Fahrzeug abmelden und das offizielle Nummernschild an die DIV zurückgeben, um damit verbundene Steuer- und Versicherungsverpflichtungen zu beenden.
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