Logo
Schweizer Verkehrszeichen und Verkehrszeichenbedeutungen

2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Schweizer Bedeutung des Verkehrszeichens

Verständnis von Zeichen 2.20: Maximale Gesamtlänge des Fahrzeugs

Dieses Verbotsschild gibt die maximal zulässige Gesamtlänge für Fahrzeuge, einschließlich Anhänger, auf der angegebenen Schweizer Straße vor. Eine genaue Interpretation ist entscheidend für sicheres Fahren und zur Vermeidung von Strafen und ist daher ein wichtiges Thema für die Wiederholung der theoretischen Prüfung und das Verständnis von Verkehrszeichenerklärungen.

Definition von 2.20

Dieses Verbotsschild schafft eine regulatorische Beschränkung im Schweizer Signalkatalog. Es weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass ein Fahrzeugtyp, eine Bewegung, eine Abmessung, eine Ladung oder eine Zufahrtswahl auf dem kontrollierten Abschnitt nicht gestattet ist, es sei denn, es wird eine offizielle Ausnahme angezeigt. Eine korrekte Fahrreaktion beginnt vor dem Schild: Identifizieren Sie, ob Ihr Fahrzeug oder Manöver betroffen ist, prüfen Sie eventuelle Zusatztafeln und wählen Sie eine konforme Route oder Aktion. Offizielle Katalognummer: 2.20.

Bedeutung von 2.20

Das Schild "Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger)" legt eine verbindliche Beschränkung für Zufahrt, Bewegung, Gewicht, Abmessungen oder Fahrzeugkategorie für den beschilderten Straßenabschnitt fest. Prüfen Sie vor der Weiterfahrt eventuelle Ausnahmetafeln. Katalognummer 2.20.

Zulässige Aktionen für 2.20

Halten Sie die Beschränkung ab der Schilderposition oder Zonengrenze ein.Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugtyp, Ihre Ladung, Ihre Fahrtrichtung oder Ihr beabsichtigtes Manöver vom Schild betroffen ist.

Verbotene Aktionen für 2.20

Fahren Sie nicht in den beschilderten Abschnitt ein, wenn die Beschränkung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Aktion gilt.Verlassen Sie sich nicht auf Gewohnheit oder Ortskenntnis anstelle des ausgeschilderten Verbots.

2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Verkehrsschildbild

Ein klares Referenzbild des in Schweiz verwendeten Verkehrsschilds 2.20 – Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger).

2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Verkehrsschild

Andere Namen für 2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger)

Das Verkehrsschild 2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) ist möglicherweise auch unter diesen alternativen Namen oder Begriffen bekannt.

Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger)Maximale LängeVerbotsschild 2.20Schweizer Verbotsschild 2.20Verbotsschilder

Schweizer Verbotszeichen Verkehrszeichenkategorie

Das Verkehrsschild 2.20 - Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) gehört zur Kategorie Schweizer Verbotszeichen, in der Schilder mit ähnlichen Regeln und Funktionen zusammengefasst sind.

Ähnliche Verkehrszeichen meistern

Das Vergleichen von Schildern wie "Maximal zulässige Länge (Gesamtlänge, auch mit Anhänger)" mit anderen Verbotsschildern hilft bei der genauen Erkennung und reduziert Fehler in der Theorieprüfung. Das Üben des Vergleichs von Verkehrszeichen festigt Ihr Verständnis der schweizerischen Verkehrsregeln für eine effektive Prüfungsvorbereitung.

2.01 - Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Verkehrsschild

Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen

Schweizer Verbotszeichen2.01
2.02 - Einfahrverbot für Fahrzeuge Verkehrsschild

Einfahrverbot für Fahrzeuge

Schweizer Verbotszeichen2.02
2.03 - Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Verkehrsschild

Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder)

Schweizer Verbotszeichen2.03
2.04 - Verbot für Motorräder Verkehrsschild

Verbot für Motorräder

Schweizer Verbotszeichen2.04
2.05 - Verbot für Fahrräder und Mofas Verkehrsschild

Verbot für Fahrräder und Mofas

Schweizer Verbotszeichen2.05
2.06 - Verbot für Mofas Verkehrsschild

Verbot für Mofas

Schweizer Verbotszeichen2.06
2.07 - Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Verkehrsschild

Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t)

Schweizer Verbotszeichen2.07
2.08 - Busfahrverbot Verkehrsschild

Busfahrverbot

Schweizer Verbotszeichen2.08

Bereit, Schweizer Verkehrsschilder zu meistern? Starten Sie jetzt Ihre eingehende Studie!

Nachdem Sie die vollständige Liste der Schweizer Verkehrsschilder durchgesehen haben, tauchen Sie tiefer in bestimmte Kategorien ein, üben Sie die Erkennung mit Quizfragen oder erkunden Sie detaillierte Erklärungen für jedes Schild. Setzen Sie Ihre umfassende Vorbereitung auf die offizielle theoretische Fahrprüfung fort.

Alle Schweizer Verkehrsschilder anzeigen
CTA Decorative Squares

Tauchen Sie ein in das Wissen über Verkehrszeichen von Schweizer

Schweizer Fahrtheorie B-KursMotorrad Theorie Schweiz (A)-KursSchweizer Theoriekurs Kat. M-KursSchweizer Theorie für Lastwagen (C/C1)-Kurs2.08 Busfahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.19 Maximale Höhe Schweizer Verkehrsschild2.15.1 Skifahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.18 Maximale Breite Schweizer Verkehrsschild2.06 Verbot für Mofas Schweizer Verkehrsschild2.12 Verbot von Tieren Schweizer VerkehrsschildSchweizer Führerausweis Kategorie D Theorie-Kurs2.04 Verbot für Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.15 Verbot für Fussgänger Schweizer Verkehrsschild2.15.2 Verbot des Schlittelns Schweizer VerkehrsschildSchweizer Warnzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Zusatztafeln Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.02 Einfahrverbot für Fahrzeuge Schweizer VerkehrsschildSchweizer Schildsymbole Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Vorrangzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Verbotszeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.05 Verbot für Fahrräder und Mofas Schweizer VerkehrsschildSchweizer Wegweiserschilder Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Leiteinrichtungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Orientierungszeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Fahrbahnmarkierungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Gebots- und Parkzeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.20 Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Schweizer Verkehrsschild2.13 Verbot für Motorfahrzeuge und Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.16 Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Schweizer Verkehrsschild2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern Schweizer Verkehrsschild2.14 Verbot für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas Schweizer Verkehrsschild2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen Schweizer Verkehrsschild2.01 Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Schweizer Verkehrsschild2.09 Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Schweizer Verkehrsschild2.07 Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Schweizer Verkehrsschild2.09.1 Verbot von Anhängern mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern Schweizer Verkehrsschild2.17 Achslast (Höchstgrenze, Achsen mit weniger als 1 Meter Abstand zählen als eine Achse) Schweizer Verkehrsschild2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Schweizer Verkehrsschild2.03 Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Schweizer Verkehrsschild