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Schweizer Verkehrszeichen und Verkehrszeichenbedeutungen

2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Schweizer Bedeutung des Verkehrszeichens

Verkehrszeichen 2.09 verstehen: Anhänger verboten

Dieses Verbotsschild, in der Schweiz als Zeichen 2.09 identifiziert, verbietet die meisten Anhänger auf dem angegebenen Straßenabschnitt strikt, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger. Für Ihre Theorieprüfung unerlässlich, sorgt das Verständnis der Bedeutung dieses Zeichens für korrektes Fahrverhalten und die Einhaltung der Schweizer Verkehrsregeln.

Definition von 2.09

Dieses Verbotsschild stellt eine regulatorische Einschränkung im Schweizer Signalkatalog dar. Es weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass ein Fahrzeugtyp, eine Bewegung, eine Abmessung, eine Ladung oder eine Zugangsoption im kontrollierten Abschnitt nicht zulässig ist, es sei denn, eine offizielle Ausnahme ist angegeben. Eine korrekte Fahrreaktion beginnt vor dem Schild: Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug oder Manöver betroffen ist, prüfen Sie eventuelle Zusatztafeln und wählen Sie eine konforme Route oder Aktion. Offizieller Katalog-Code: 2.09.

Bedeutung von 2.09

Das Schild „Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen)“ verbietet Anhänger im beschilderten Strassenabschnitt. Das Verbot gilt ab dem Schild oder der Zonengrenze, es sei denn, eine Tafel schränkt die Regelung ein. Katalog-Code 2.09.

Zulässige Aktionen für 2.09

Befolgen Sie die Beschränkung ab der Schildposition oder Zonengrenze.Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugtyp, Ihre Ladung, Ihre Fahrtrichtung oder Ihr beabsichtigtes Manöver vom Schild abgedeckt ist.

Verbotene Aktionen für 2.09

Fahren Sie nicht in den ausgeschilderten Bereich ein, wenn die Beschränkung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Aktion gilt.Verlassen Sie sich nicht auf Gewohnheit oder Ortskenntnis anstelle des ausgeschilderten Verbots.

2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Verkehrsschildbild

Ein klares Referenzbild des in Schweiz verwendeten Verkehrsschilds 2.09 – Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen).

2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Verkehrsschild

Andere Namen für 2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen)

Das Verkehrsschild 2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) ist möglicherweise auch unter diesen alternativen Namen oder Begriffen bekannt.

Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen)Verbot von AnhängernVerbotsschild 2.09Schweizer Verbotsschild 2.09Verbotsschilder

Schweizer Verbotszeichen Verkehrszeichenkategorie

Das Verkehrsschild 2.09 - Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) gehört zur Kategorie Schweizer Verbotszeichen, in der Schilder mit ähnlichen Regeln und Funktionen zusammengefasst sind.

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Schweizer Fahrtheorie B-KursMotorrad Theorie Schweiz (A)-KursSchweizer Theoriekurs Kat. M-KursSchweizer Theorie für Lastwagen (C/C1)-Kurs2.08 Busfahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.19 Maximale Höhe Schweizer Verkehrsschild2.15.1 Skifahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.18 Maximale Breite Schweizer Verkehrsschild2.06 Verbot für Mofas Schweizer Verkehrsschild2.12 Verbot von Tieren Schweizer VerkehrsschildSchweizer Führerausweis Kategorie D Theorie-Kurs2.04 Verbot für Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.15 Verbot für Fussgänger Schweizer Verkehrsschild2.15.2 Verbot des Schlittelns Schweizer VerkehrsschildSchweizer Warnzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Zusatztafeln Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.02 Einfahrverbot für Fahrzeuge Schweizer VerkehrsschildSchweizer Schildsymbole Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Vorrangzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Verbotszeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.05 Verbot für Fahrräder und Mofas Schweizer VerkehrsschildSchweizer Wegweiserschilder Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Leiteinrichtungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Orientierungszeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Fahrbahnmarkierungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Gebots- und Parkzeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.20 Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Schweizer Verkehrsschild2.13 Verbot für Motorfahrzeuge und Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.16 Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Schweizer Verkehrsschild2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern Schweizer Verkehrsschild2.14 Verbot für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas Schweizer Verkehrsschild2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen Schweizer Verkehrsschild2.01 Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Schweizer Verkehrsschild2.09 Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Schweizer Verkehrsschild2.07 Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Schweizer Verkehrsschild2.09.1 Verbot von Anhängern mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern Schweizer Verkehrsschild2.17 Achslast (Höchstgrenze, Achsen mit weniger als 1 Meter Abstand zählen als eine Achse) Schweizer Verkehrsschild2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Schweizer Verkehrsschild2.03 Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Schweizer Verkehrsschild