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Schweizer Verkehrszeichen und Verkehrszeichenbedeutungen

2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Schweizer Bedeutung des Verkehrszeichens

Verkehrszeichen 2.15.3 verstehen: Kein Rollschuh- oder Tretrollerverkehr

Dieses Zeichen verbietet alle fahrzeugähnlichen Fortbewegungsmittel, einschließlich Rollschuhen, Tretrollern und Skateboards, auf diesem Straßenabschnitt. Die genaue Interpretation ist entscheidend für das Bestehen Ihrer Theorieprüfung und die Einhaltung der Schweizer Verkehrsregeln.

Definition von 2.15.3

Dieses Verbotsschild stellt eine regulatorische Beschränkung im Schweizerischen Verkehrskatalogen dar. Es weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass ein Fahrzeugtyp, eine Bewegung, eine Abmessung, eine Ladung oder eine Zufahrtswahl auf dem kontrollierten Abschnitt nicht gestattet ist, es sei denn, es wird eine offizielle Ausnahme angezeigt. Eine korrekte Reaktion im Straßenverkehr beginnt vor dem Schild: Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug oder Ihr Manöver betroffen ist, prüfen Sie eventuelle Zusatztafeln und wählen Sie eine zulässige Route oder Aktion. Offizielle Katalognummer: 2.15.3.

Bedeutung von 2.15.3

Das Schild "Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.)" verbietet jegliche Art von fahrzeugähnlichen Fortbewegungsmitteln im beschilderten Straßenabschnitt. Das Verbot gilt ab dem Schild oder der Zonengrenze, sofern kein Zusatzzeichen die Regel einschränkt. Katalognummer 2.15.3.

Zulässige Aktionen für 2.15.3

Halten Sie sich an die Beschränkung ab dem Standort des Schildes oder der Zonengrenze.Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugtyp, Ihre Ladung, Ihre Fahrtrichtung oder Ihr beabsichtigtes Manöver vom Schild erfasst wird.

Verbotene Aktionen für 2.15.3

Fahren Sie nicht in den beschilderten Bereich ein, wenn die Beschränkung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Aktion gilt.Verlassen Sie sich nicht auf Gewohnheit oder lokale Vertrautheit anstelle des angezeigten Verbots.

2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Verkehrsschildbild

Ein klares Referenzbild des in Schweiz verwendeten Verkehrsschilds 2.15.3 – Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.).

2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Verkehrsschild

Andere Namen für 2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.)

Das Verkehrsschild 2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) ist möglicherweise auch unter diesen alternativen Namen oder Begriffen bekannt.

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Schweizer Verbotszeichen Verkehrszeichenkategorie

Das Verkehrsschild 2.15.3 - Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) gehört zur Kategorie Schweizer Verbotszeichen, in der Schilder mit ähnlichen Regeln und Funktionen zusammengefasst sind.

Wiederholen Sie Ihr Wissen über Verkehrszeichen

Das Beherrschen Schweizer Verkehrszeichen bedeutet, Unterschiede zu verstehen. Der Vergleich von Schildern wie 'Verbot für alle gattungsfremden Fuhrwerke' verbessert die Erkennung und reduziert Fehler bei Ihrer Theorieprüfungsvorbereitung.

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2.03 - Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Verkehrsschild

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Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t)

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2.08 - Busfahrverbot Verkehrsschild

Busfahrverbot

Schweizer Verbotszeichen2.08

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Schweizer Fahrtheorie B-KursMotorrad Theorie Schweiz (A)-KursSchweizer Theoriekurs Kat. M-KursSchweizer Theorie für Lastwagen (C/C1)-Kurs2.08 Busfahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.19 Maximale Höhe Schweizer Verkehrsschild2.15.1 Skifahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.18 Maximale Breite Schweizer Verkehrsschild2.06 Verbot für Mofas Schweizer Verkehrsschild2.12 Verbot von Tieren Schweizer VerkehrsschildSchweizer Führerausweis Kategorie D Theorie-Kurs2.04 Verbot für Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.15 Verbot für Fussgänger Schweizer Verkehrsschild2.15.2 Verbot des Schlittelns Schweizer VerkehrsschildSchweizer Warnzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Zusatztafeln Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.02 Einfahrverbot für Fahrzeuge Schweizer VerkehrsschildSchweizer Schildsymbole Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Vorrangzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Verbotszeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.05 Verbot für Fahrräder und Mofas Schweizer VerkehrsschildSchweizer Wegweiserschilder Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Leiteinrichtungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Orientierungszeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Fahrbahnmarkierungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Gebots- und Parkzeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.20 Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Schweizer Verkehrsschild2.13 Verbot für Motorfahrzeuge und Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.16 Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Schweizer Verkehrsschild2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern Schweizer Verkehrsschild2.14 Verbot für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas Schweizer Verkehrsschild2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen Schweizer Verkehrsschild2.01 Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Schweizer Verkehrsschild2.09 Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Schweizer Verkehrsschild2.07 Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Schweizer Verkehrsschild2.09.1 Verbot von Anhängern mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern Schweizer Verkehrsschild2.17 Achslast (Höchstgrenze, Achsen mit weniger als 1 Meter Abstand zählen als eine Achse) Schweizer Verkehrsschild2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Schweizer Verkehrsschild2.03 Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Schweizer Verkehrsschild