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Schweizer Verkehrszeichen und Verkehrszeichenbedeutungen

2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Schweizer Bedeutung des Verkehrszeichens

Das Zeichen für das zulässige Gesamtgewicht (2.16) verstehen

Dieses Verbotsschild (2.16) beschränkt ausdrücklich das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen auf dem betreffenden Straßenabschnitt, was für sicheres Fahren und die Einhaltung der schweizerischen Verkehrsregeln unerlässlich ist. Die Bedeutung dieses Zeichens ist entscheidend für Ihre Vorbereitung auf die Theorieprüfung und die Navigation im realen Straßenverkehr in der Schweiz.

Definition von 2.16

Dieses Verbotsschild stellt eine behördliche Beschränkung im Schweizer Zeichenkatalog dar. Es weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass ein Fahrzeugtyp, eine Bewegung, eine Abmessung, eine Ladung oder eine Wahl des Zugangs auf dem kontrollierten Abschnitt nicht gestattet ist, es sei denn, es wird eine offizielle Ausnahme angezeigt. Eine korrekte Fahrreaktion beginnt vor dem Schild: Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug oder Manöver betroffen ist, prüfen Sie alle Zusatztafeln und wählen Sie eine zulässige Route oder Aktion. Offizieller Katalogcode: 2.16.

Bedeutung von 2.16

Das Schild „Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung)“ legt eine verbindliche Beschränkung für Zugang, Bewegung, Gewicht, Abmessungen oder Fahrzeugkategorie für den beschilderten Straßenabschnitt fest. Prüfen Sie alle Ausnahmepaneele, bevor Sie fortfahren. Katalogcode 2.16.

Zulässige Aktionen für 2.16

Befolgen Sie die Beschränkung ab der Schildposition oder Zonengrenze.Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugtyp, Ihre Ladung, Ihre Fahrtrichtung oder Ihr beabsichtigtes Manöver vom Schild abgedeckt ist.

Verbotene Aktionen für 2.16

Fahren Sie nicht in den beschilderten Abschnitt, wenn die Beschränkung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Aktion gilt.Verlassen Sie sich nicht auf Gewohnheit oder lokale Vertrautheit anstelle des vorgeschriebenen Verbots.

2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Verkehrsschildbild

Ein klares Referenzbild des in Schweiz verwendeten Verkehrsschilds 2.16 – Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung).

2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Verkehrsschild

Andere Namen für 2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung)

Das Verkehrsschild 2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) ist möglicherweise auch unter diesen alternativen Namen oder Begriffen bekannt.

Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung)MaximalgewichtVerbotsschild 2.16Schweizer Verbotsschild 2.16Verbotsschilder

Schweizer Verbotszeichen Verkehrszeichenkategorie

Das Verkehrsschild 2.16 - Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) gehört zur Kategorie Schweizer Verbotszeichen, in der Schilder mit ähnlichen Regeln und Funktionen zusammengefasst sind.

Ähnliche Schweizer Verkehrsschilder meistern

Vertiefen Sie Ihr Verständnis der Schweizer Verkehrsregeln, indem Sie ähnliche Verkehrsschilder vergleichen. Dies hilft Ihnen, Unterschiede zu erkennen und häufige Fehler bei Ihrer Theorieprüfungsvorbereitung zu vermeiden. Effektive Schildererkennung und der Vergleich von Verkehrsschildern sind entscheidend für die sichere Navigation auf Schweizer Strassen und das Bestehen Ihrer Prüfung.

2.01 - Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Verkehrsschild

Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen

Schweizer Verbotszeichen2.01
2.02 - Einfahrverbot für Fahrzeuge Verkehrsschild

Einfahrverbot für Fahrzeuge

Schweizer Verbotszeichen2.02
2.03 - Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Verkehrsschild

Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder)

Schweizer Verbotszeichen2.03
2.04 - Verbot für Motorräder Verkehrsschild

Verbot für Motorräder

Schweizer Verbotszeichen2.04
2.05 - Verbot für Fahrräder und Mofas Verkehrsschild

Verbot für Fahrräder und Mofas

Schweizer Verbotszeichen2.05
2.06 - Verbot für Mofas Verkehrsschild

Verbot für Mofas

Schweizer Verbotszeichen2.06
2.07 - Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Verkehrsschild

Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t)

Schweizer Verbotszeichen2.07
2.08 - Busfahrverbot Verkehrsschild

Busfahrverbot

Schweizer Verbotszeichen2.08

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Nachdem Sie die vollständige Liste der Schweizer Verkehrsschilder durchgesehen haben, tauchen Sie tiefer in bestimmte Kategorien ein, üben Sie die Erkennung mit Quizfragen oder erkunden Sie detaillierte Erklärungen für jedes Schild. Setzen Sie Ihre umfassende Vorbereitung auf die offizielle theoretische Fahrprüfung fort.

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Schweizer Fahrtheorie B-KursMotorrad Theorie Schweiz (A)-KursSchweizer Theoriekurs Kat. M-KursSchweizer Theorie für Lastwagen (C/C1)-Kurs2.08 Busfahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.19 Maximale Höhe Schweizer Verkehrsschild2.15.1 Skifahrverbot Schweizer Verkehrsschild2.18 Maximale Breite Schweizer Verkehrsschild2.06 Verbot für Mofas Schweizer Verkehrsschild2.12 Verbot von Tieren Schweizer VerkehrsschildSchweizer Führerausweis Kategorie D Theorie-Kurs2.04 Verbot für Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.15 Verbot für Fussgänger Schweizer Verkehrsschild2.15.2 Verbot des Schlittelns Schweizer VerkehrsschildSchweizer Warnzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Zusatztafeln Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.02 Einfahrverbot für Fahrzeuge Schweizer VerkehrsschildSchweizer Schildsymbole Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Vorrangzeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Verbotszeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.05 Verbot für Fahrräder und Mofas Schweizer VerkehrsschildSchweizer Wegweiserschilder Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Leiteinrichtungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Orientierungszeichen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Fahrbahnmarkierungen Schweizer VerkehrszeichenkategorieSchweizer Gebots- und Parkzeichen Schweizer Verkehrszeichenkategorie2.20 Zulässige Gesamtlänge (inkl. Anhänger) Schweizer Verkehrsschild2.13 Verbot für Motorfahrzeuge und Motorräder Schweizer Verkehrsschild2.16 Maximalgewicht (Gesamtgewichtsbeschränkung) Schweizer Verkehrsschild2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern Schweizer Verkehrsschild2.14 Verbot für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas Schweizer Verkehrsschild2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen Schweizer Verkehrsschild2.01 Verbot des gesamten Fahrzeugverkehrs in beiden Richtungen Schweizer Verkehrsschild2.09 Verbot von Anhängern (aller Art, ausser landwirtschaftlichen) Schweizer Verkehrsschild2.07 Verbot für schwere Lieferwagen (Gesamtgewicht grösser als 3,5 t) Schweizer Verkehrsschild2.09.1 Verbot von Anhängern mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern Schweizer Verkehrsschild2.17 Achslast (Höchstgrenze, Achsen mit weniger als 1 Meter Abstand zählen als eine Achse) Schweizer Verkehrsschild2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Fortbewegungsmittel (z. B. Rollschuhe, Roller, Skateboards usw.) Schweizer Verkehrsschild2.03 Verbot für Motorfahrzeuge (auf drei oder mehr Rädern ausser für Solomotorräder, Mofas und Fahrräder) Schweizer Verkehrsschild